Haushaltsnahe Dienstleistungen

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Unsere Haushaltsnahe Dienstleistungen in Essen.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ermöglicht Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege eine monatliche Entlastung von bis zu 125 Euro. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für bestimmte Leistungen genutzt werden:

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

  1. Haushaltsreinigung: Dazu gehören Aufgaben wie Fenster putzen, Staub wischen und Aufräumen.
  2. Wäschepflege: Hierunter fallen Tätigkeiten wie Wäsche waschen, trocknen, bügeln und Knöpfe annähen.
  • Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag:
  1. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch.
  2. Die Vorlage von entsprechenden Rechnungen ist erforderlich.
  3. Der Betrag kann bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden, falls er im aktuellen Jahr nicht vollständig genutzt wurde.

    Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO)    
    Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI    
    Haushaltsreinigung    
    
    Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a:  Neben Pflegeeinrichtungen können auch weitere Dienstleister diese Leistungen erbringen, wenn sie zuvor entsprechend einer Landesverordnung dafür zugelassen sind. 
    
    Die Angebote dieser Dienstleister sollen genauso wie die Angebote der Pflegeeinrichtungen dazu beitragen, Pflegepersonen zu entlasten und Pflegebedürftigen helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.

Kontakt / Impressum

Angaben gemäß §5 TMG:
Gebäudereinigung Sebregondi GmbH
Lentorfstraße 57
45307 Essen
Telefon: 0201 / 81 33 95 74
Fax: 0201 / 81 33 95 73
Mail: info@sebregondi-gmbh.de

Geschäftsführer: Sascha Sebregondi

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